Zusätzliche Dienstleistungen  

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Qualifikationen

Funktionsprüfung von Heizthermen

und Kombithermen


 

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik   

Sachkundiger nach TRF 2021 
(Technischen Regeln Flüssiggas)

Anforderungen an die Prüfung von Flüssiggasanlagen

Schon vor der ersten Inbetriebnahme sind Flüssiggasanlagen, bestehend aus Gasflaschen oder Flüssiggastanks und Schlauch- oder Rohrleitungen, intensiven Kontrollen zu unterziehen. Diese sollen das Gefahrenpotenzial bei der Lagerung des leicht entzündlichen Brennstoffs minimieren und eine sichere Verwendung gewährleisten. Die wichtigsten Anforderungen dazu finden sich in der aktuell gültigen TRF 2021 – den „Technischen Regeln Flüssiggas“. Erfüllen Anlagen die Vorgaben der TRF nicht, ist deren Inbetriebnahme verboten.

Zu diesen Zeitpunkten sind Prüfungen erforderlich

Grundsätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Dabei untersuchen zugelassene Personen die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage. Sie führen eine Rohrleitungsprüfung durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem Protokoll. Erforderlich sind diese Arbeiten auch:

  • nach Änderungen an der Flüssiggasanlage
  • im Anschluss an wesentlichen Instandsetzungsarbeiten
  • nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr

Die inneren und die äußeren Behälterprüfungen sowie die Rohrleitungsprüfungen sind dann in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Zugelassene Prüfer für Flüssiggasanlagen

Abhängig von der Anlagengröße und der erforderlichen Untersuchung sind verschiedene Prüfer zugelassen. Unterscheiden lassen sich dabei Fachbetriebe oder Sachkundige nach TRF, befähigte Personen sowie ZÜS-Prüfer.

  • Fachbetriebe und Sachkundige nach TRF kennen die Technischen Regeln Flüssiggas durch ihre Ausbildung oder praktische Erfahrungen sehr gut. Sie sind zuverlässig, unterliegen hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen und besitzen die nötigen Prüfeinrichtungen. Infrage kommen zum Beispiel Tankwagenfahrer oder andere Angestellte der Flüssiggasunternehmen.
  • Befähigte Personen verfügen über besonderes Fachwissen und hohe Sachkunde. Sie haben eine entsprechende Berufsausbildung, ein Studium oder ausreichend Berufserfahrung und arbeiten aktuell im Tätigkeitsfeld der jeweiligen Prüfungen. Infrage kommen technische Angestellte der Flüssiggasanbieter, Prüfunternehmen und Heizungsbauer.




 

Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen einer Flüssiggasanlage 

Mit der Dichtheitsprüfung lassen sich Leckagen oder undichte Verbindungen feststellen. Dazu schließen Prüfer zunächst die Absperreinrichtungen am zu prüfenden Leitungsabschnitt und das Gasentnahmeventil am Flüssiggastank. Im nächsten Schritt schließen sie das Prüfgerät an. Das Gerät beaufschlagt die Gasrohrleitungen bis zu den Geräteanschlussarmaturen nun für 10 Minuten mit einem Druck von 150 mbar. Fällt der Druck in dieser Zeit nicht ab, hat die Anlage die Dichtheitsprüfung bestanden. Genau wie die äußere Prüfung kann auch die Dichtheitsprüfung in kleinen Anlagen (Prüfdruck bis 0,5 bar) von einem Fachbetrieb oder einem Sachkundigen nach TRF durchgeführt werden.  Erforderlich ist das vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 10 Jahre.